Donnerstag, 31. Mai 2012

Geldeinsatz bei Turnieren

Geldeinsatz – Turniere?

Was ist erlaubt und was verboten? Grundsätzlich ist als erstes einmal die Frage zu beantworten, ob Schafkopfen ein Glücksspiel oder ein Geschicklichkeitsspiel ist.

Aus verschiedenen Urteilen des BGH und verschiedener Landgerichte lässt sich der Kernsatz bilden: „Wenn der Geschicklichkeitsanteil weniger als 50% beträgt“ handelt es sich jeweils um ein Glücksspiel. Schafkopfen, Skat und Doppelkopf sind damit zwar einerseits Glücksspiele, gehören jedoch im Sinne der Spielverordnung zu den „anderen Spielen“.

Somit geht es nicht um § 284 StGB „Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet . . .“, sondern um § 33 d,e GewO. Und da explizit um die Spielverordnung § 5a „erlaubnisfreie Spiele“.

Damit ist auch das Spielen um Geld, also der Spieleinsatz in Gaststätten erlaubt! Anders verhält es sich bei Schafkopf-Turnieren

§ 5a SpielV sagt: „Für die Veranstaltung eines anderen Spieles ist die Erlaubnis nach § 33d Abs. 1 Satz 1 oder § 60a Abs. 2 Satz 2 der Gewerbeordnung nicht erforderlich, wenn das Spiel die Anforderungen der Anlage erfüllt und der Gewinn in Waren besteht. In Zweifelsfällen stellt das Bundeskriminalamt oder das zuständige Landeskriminalamt fest, ob diese Voraussetzungen vorliegen.“

In der Anlage zu § 5a steht, dass

1.Begünstigt nach § 5a sind

a) Preisspiele und Gewinnspiele, die in Schank- oder Speisewirtschaften, Beherbergungsbetrieben, auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten,

b) Ausspielungen, die auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten veranstaltet werden und

c) Jahrmarktspielgeräte für Spiele, die auf Volksfesten, Schützenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen, Jahrmärkten oder Spezialmärkten.

2. Preisspiele sind unter Beteiligung von mehreren Spielern turniermäßig betriebene Geschicklichkeitsspiele, bei denen das Entgelt für die Teilnahme höchstens 15 Euro beträgt.

3. Gewinnspiele sind unter Beteiligung von einem oder mehreren Spielern betriebene, auf kurze Zeit angelegte Geschicklichkeitsspiele, bei denen die Gestehungskosten eines Gewinnes höchstens 60 Euro betragen.

4. Ausspielungen sind auf den in Nummer 1 Buchstabe b genannten Veranstaltungen übliche Glücksspiele, bei denen die Gestehungskosten eines Gewinnes höchstens 60 Euro betragen. Mindestens 50 vom Hundert der Gesamteinsätze müssen als Gewinn an die Spieler zurückfließen, mindestens 20 vom Hundert der Gewinnentscheide müssen zu Gewinnen führen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Startgebühr bis 15 Euro keiner Erlaubnis bedarf und die Ausschüttung von Waren erlaubt ist. Immer vorausgesetzt, dass sich das Turnier in einem Veranstaltungsrahmen nach § 1 a bis d bewegt. Ein Preisgeld ist nicht gestattet.

Damit können sich jedoch Turnierveranstalter nicht zufrieden geben. Aus diesem Grunde habe ich heute einen Antrag auf Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beim BKA, über das Kreisverwaltungsamt in München eingereicht, mit folgendem Inhalt: „Die Schafkopfschule beabsichtigt ein Schafkopfturnier zu veranstalten, bei dem die Schafkopfregeln der Schafkopfschule zugrunde gelegt werden. Der Einsatz wird 20 Euro betragen und es sollen die Einsätze als Geldgewinne ausgeschüttet werden. Dabei soll der Hauptgewinn 500 Euro betragen.“ Auf das Ergebnis darf man gespannt sein.

Stiche anschauen

Wolfgang schrieb am 28.11.2006:

wir sind eine Schafkopfrunde, die sich bereits seit relativ langer Zeit regelmässig zum Schafkopfen trifft. Selbstverständlich treten auch immer wieder Unstimmigkeiten bzgl. einzelner Regeln auf. Da ich in den Regeln keine genauen Auskünfte finden konnte, hoffe ich, dass ihr mir weiterhelfen könnt!

1) Dürfen nach Beendigung des Spiels die Stiche eingesehen werden, um die Anzahl der Laufenden zu zählen bzw. zu überprüfen? (Keine? Nur die Eigenen? Alle?)

2) Die evt. zuviel verlangten Laufenden können bis zum Abheben doppelt zurück verlangt werden! Wenn die Stiche eingesehen werden dürfen, wie kann überprüft werden, wer Recht hat wenn bereits gemischt wurde?

Turnierregeln

Wasti schrieb am 26.3.2007:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Name ist Sebastian Resch bin 26 Jahre alt und komme aus dem Berchtesgadener Land. Schon in jungen Jahren (mit 10J) haben ich und meine drei Brüder das Schafkopfen von meinem Vater und seinen Kameraden erlernt, und dies auch regelmäßig 1-2 mal pro Woche vertieft (gscheider ois Fernseher und Computer).
Seit geraumer Zeit wohne ich nun in Riedering im Rosenheimer Raum. Da ich bereits in meiner Heimat bei vielen Schafkopfturieren teilgenommen habe, war ich mitlerweile mehrmals schon bei Turnieren in der Umgebung von Rosenheim.
Mit Anfangs großer Überraschung und später nur noch Erschütterung, lernte ich die hisigen Turniergepflogenheiten kennen, die da wären:

- Gegeben werden 2 mal 4 Karten (geht ja noch...)
- Geschrieben werden nur Pluspunkte (öffnet Betrügereien Tür und Tor)
- Gespielt werden 2 mal 30 Spiele wobei nach 30 Spielen kein Durchwechseln
der Spieler stattfindet (öffnet Tür und Tor noch länger)
- Farbwenz wird zugelassen (eröffnet einen Soloreigen der es noch leichter
macht Punkte von bekannten Mitspielern in die Höhe zu treiben. 30-40 Solos
in 60 Spielen sind keine Seltenheit !!!)

Leider bin ich der Einzige in dieser Region, der darin ein Problem sieht. Auf den Versuch hin so manchen Mitspieler, als auch Turnierleiter, auf die traditionellen Turnierschafkopfregeln und deren Sinn aufmerksam zu machen, begegnete man mir mit Gelächter. Als ich dann aus meiner Tasche die von ihrer Homepage ausgedruckten Turnierregeln zückte, wurde mir unmissverständlich klar gemacht, dass diese Art Schafkopf zu spielen nur noch in den hintersten Wäldern unseres schönen Landes zu finden sei. (also Berchtesgaden, Algäu, Niederbayern und München oder ?).
Meiner Meinung nach kann ja jeder Schafkopfen wie er will. Es sollte jedoch in Turnieren, die ja öffentliche Veranstaltungen sind möglichst einheitliche Regeln geben, die vor allen Dingen Betrügereien eingrenzen.
Ich wende mich in dieser Angelegenheit an sie, weil ich hoffe das ihr Verein mehr Einfluss auf die hiesige Schafkopfmentalität ausüben könnte als ich das kann.
Und weil i endlich amoi wieder a gscheit´s Schofkopfrennat´s spuin mecht ohne 100 Kilometer zum fahrn.

An recht an schena Gruaß wünschen
Da Wasti und seine drei Briada

Davonlaufen

Snaky schrieb am 15.8.2007:

Hallo,
zuerst möchte ich ihnen zu ihrem gelungenen "Schafkopfkompendium", welches ihre Website darstellt, gratulieren. Allerdings tritt gelegentlich in unseren Schafkopfrunden eine Frage auf, die sich nicht eindeutig mit Hilfe ihres und anderer Regelwerke lösen lässt, obwohl das wohl nur an einem Missverständnis der Formulierung liegt. Die Frage die bei uns manchmal auftaucht ist, ob es dem gerufenen Spieler immer im Spiel erlaubt ist davon zu laufen, sofern er (selbstverständlich) selbst an der Reihe ist, oder ob ihm dies nur in der ersten Runde im Spiel möglich ist. Ist mit dem Wort "ausspielen" in ihrer Anleitung, das Anspielen der Karte gemeint, während noch jeder Mitspieler alle acht Karten in der Hand hält, oder das Anspielen generell im Spielverlauf, wenn man an der Reihe ist?

Falls es jederzeit im Spielverlauf möglich sein sollte birgt auch folgende Spielsituation Fragen: Angenommen der gerufene Spieler hat im bisherigen Spielverlauf bereits drei Trümpfe zugeben müssen und sein Restblatt besteht aus der gerufenen Sau, drei entsprechendfarbigen Karten und einer andersfarbigen Sau. Nun ergibt sich ein Stich, den sein Mitspieler bereits zwar "verhaftet" hat, bei dem aber der Gerufene noch eine Karte zugeben muss. Um nicht zu riskieren, dass später die Nichtspielerpartei einen Stich mit dem Zehner der andersfarbigen Sau macht, schmiert er diese nicht, sondern er spielt eine niedere Karte der Farbe der gerufenen Sau. Im nächsten Stich kommt es dazu, dass der Gerufene, dank dieser Taktik, mit der andersfarbigen Sau einen Stich macht und nun mit einem Restblatt von der gerufenen Sau und zwei anderen gleichfarbigen Karten anspielen muss. Darf er in diesem Fall noch davonlaufen?
Anders gefragt: Falls ein gerufener Spieler jederzeit im Spielverlauf davonlaufen darf, darf er dies auch tun, falls er zuvor schon eine Karte der Farbe der gerufenen Sau zugegeben hat und somit nur noch insgesamt 3 statt 4 Karten der gerufenen Farbe auf der Hand hat?

Die Frage hat bisher niemand bei einer unserer Schafkopfrunden, sofern sie überhaupt aufgetaucht ist, eindeutig und mit Sicherheit beantworten können. Also hat man sich bisher einfach kurzerhand auf eine der beiden Varianten geeinigt, aber das Verlangen nach Klarheit bleibt bestehen.

In der Hoffnung sie können Licht in unser Dunkel bringen, Dank im voraus und freundliche Grüße
snaky

Regeln

Bernd K. schrieb am 14.1.2008:

Hallo Hr. Merschbacher!

Ich spiele seit etlichen Jahren etwa alle 2 Wochen Schafkopf in einer privaten Runde. Natürlich halten wir uns dabei nicht streng an die Regeln (schließlich sind wir ja befreundet und spielen aus Spaß).
Trotzdem oder gerade deswegen gibt es natürlich manchmal Situationen, die zur "Diskussion" führen (es wird dann etwas lauter). Nachdem wir letztlich eine Situation hatten, in der einer der Spieler plötzlich eine Karte zu wenig auf der Hand hatte, wollte ich dann doch einmal diese Frage durch ein offizielles Reglement geklärt haben und bin so auf ihre Seite und die dort dargestellten Regelungen gestoßen.

Hierzu nun meine persönliche Meinung:

1. Ihr Regelwerk ist sehr umfangreich und das ist auch gut so. Es dürften wohl nahezu alle strittigen Fragen damit zu klären sein.

2. Wegen seiner Strenge eignet es sich bei 100%iger Anwendung sicher nicht für eine private (Freundes-) Runde. Dennoch glaube ich, daß es auch unserer Runde nicht schaden könnte, in manchen Fällen etwas strikter vorzugehen. Bei Turnieren bin ich natürlich auf jeden Fall für ein strenges Reglement.

3. Wie ihrer Homepage zu entnehmen, wurde das Regelwerk - vor allem in den Bereichen des Fehlverhaltens - im März 2007 geändert. Ich habe mich beim Studium ihrer Homapage gewundert, daß die in der Rubrik "Fragen" gegebenen Antworten teilweise nicht mit dem aktuellen Regelwerk übereinstimmen (z.B. Frage "Falsch Zugegeben" und Frage "Regel bei Verschmeissen" wurden auf Basis der alten Regeln, die dann dort auch noch zitiert werden, gegeben). Hier sollte man vielleicht diejenigen Antworten, die nicht mehr den aktuellen Regeln entsprechen, abändern oder löschen, um keine Verwirrung zu stiften.

4. Nun kenne ich zwar die alte Fassung der Regeln nicht. Aus den oben angeführten Fragen und Antworten geht aber hervor, daß z.B. Regel 3.4.14 (falsches Bedienen) erheblich zu Lasten des Fehlerverursachers verschärft wurde (er verliert jetzt immer, unabhängig davon, wie die korrekten Stiche zuvor verlaufen sind). Die neue Fassung der Regeln unter Punkt 3.4 ist damit offenbar sehr vereinfacht worden: Jeder der genannten Fehler beendet das Spiel zulasten des den Fehler verursachenden Spielers. Meiner Meinung nach sind diese Regeln zwar einfach zu merken und anzuwenden, für den Gebrauch in einer privaten Runde aber nicht sinnvoll, weil ungerecht. Beispiel: Verwirft sich ein Spieler im 7. Stich, nachdem seine Partei bereits 65 Augen (korrekt erkämpft!) hat, verliert er nach Regel 3.4.14 das Spiel. Hier stehen Fehler und Sanktion m.E. in keiner sinnvollen Beziehung. In einer privaten Runde würde ich diese Regel so nicht anwenden.

Hierzu fällt mir noch folgende Situation ein:
Ein (halbehrlicher) Spieler bedient in einem der ersten Stiche nicht korrekt (unabsichtlich!). Er bemerkt dies zwar kurz darauf, spielt aber dennoch weiter, da er hofft, daß die Gegner dies nicht herausfinden (keine Profirunde, bei der jeder Spieler die letzten 120 Stiche noch im Gedächtnis hat). Ein solches Verhalten, das nicht nur in einer Hobby-Runde völlig inakzeptabel ist, wird durch die Neufassung der Regeln aber gefördert, da die Sanktion immer die gleiche ist, egal ob das Fehlverhalten selbst offenbart oder erst nachträglich aufgedeckt wird. Hier gefällt mir Regel 3.2.6 des Bayerischen Schafkopf-Clubs, wie sie bei der Antwort zur Frage "Regel bei Verschmeissen" zitiert wird, sehr gut:
"Falsches Bedienen beendet grundsätzlich für die schuldige Partei mit den von ihr bis zum Begehen des Fehlers eingebrachten Stichen und Punkten das Spiel. Wenn falsches Bedienen nachträglich festgestellt wird, hat die schuldige Partei das Spiel Schwarz (siehe Schafkopf-Ordnung 4.1.4.) verloren."
Diese Regel fördert im Gegensatz zu Regel 3.4.14 die Ehrlichkeit im Spiel und erfüllt somit eine wichtige soziale Funktion in unserer Gesellschaft.

5. Andererseits frage ich mich, wenn die Regeln schon so streng sind und der Fehlerverursacher hart abgewatscht wird, warum dann nicht gleich richtig durchgegriffen wird. Beispiel: In der oben genannten Situation muß der Fehlerproduzent beide Gegenspieler wie Sieger behandeln. Sein eigener Mitspieler bekommt aber nichts, d.h. ihm entgeht der nach dem 6. Stich sichere Gewinn (den er sich ja auch durch Glück und/oder Geschick erarbeitet hat) (Regel 3.4.17). Er wird dadurch gegenüber den "Siegern" doppelt benachteiligt. Auch daß Laufende nicht bezahlt werden, ist für mich eine rein willkürliche Festlegung. Sicherlich sind Laufende immer reine Glückssache und resultieren nicht aus spielerischem Können. Aber das interessiert bei normalem Spielverlauf ja auch nicht.

6. Der Sinn von Regel 2.6.4 leuchtet mir nicht ganz ein. Die Wahl der Trumpffarbe im Solo gehört zur m.E. Spieltaktik und nicht in ein Regelwerk (ich weiß natürlich schon, daß man ein Spiel in der Regel umso leichter gewinnt, je mehr Trümpfe man hat).

Bitte fassen Sie diese Punkte als konstruktiv gemeinte Kritik auf. Wie bereits erwähnt, finde ich ihre Regelungen in vielen Bereichen auch für die Hobby-Runde sehr hilfreich und bin ihnen dafür sehr dankbar.

Speziell die Regeln, die nicht so "strafbewehrt" sind wie diejenigen über das Fehlverhalten, können auch in einer Schafkopfrunde mit befreundeten Spielern eins-zu-eins umgesetzt werden. Aber das Schafkopfspiel hat sich ja immer schon auch dadurch ausgezeichnet, daß buchstäblich in jeder Runde ein anderer Schafkopf gespielt wird (anderer Tarif und individuell angepaßte Regeln).

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen weiterhin
viel Spaß beim Schafkopfen und ein gutes Blatt

Bernd K.

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